Mitglied werden

Welche Vorteile haben Sie durch eine Mitgliedschaft?

  • Vergünstigter Bezug unserer Veröffentlichungen (Jahrbuch, Mainfränkische Studien, Mainfränkische Hefte).
  • Vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen (Vortrage, Ausstellungsbesuche, Konzerte, Führungen und Studienfahrten).
  • Zweimal jährlich ein attraktiv gestaltetes Programm mit Hinweisen auf Veranstaltungen, Führungen und Fahrten, das Sie ausführlich über unsere Aktivitäten informiert.
  • Freier Eintritt in das Museum für Franken auf der Festung Marienberg.
  • Förderung der ideellen Ziele unseres Vereins!

Wir werden Freunde!

Wie werden Sie Mitglied?

Sie erhalten das Formular zur Aufnahme in den Verein sowie weitere Informationen unter folgender Adresse:

Geschäftsstelle der Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte e.V.,
Pleicherkirchgasse 16
97070 Würzburg
Telefon 0931-880654-0

oder verwenden Sie das untenstehende Online-Formular.

Jahresbeitrag

EUR 35,00 reguläres Mitglied
EUR 10,00 Schüler, Student, Referendar, Volontär, Azubi, BFDler, FSJler, FKJler oder FÖJler
ab EUR 50,00 Förderer

Der Jahresbeitrag ist steuerlich absetzbar. Informationen dazu finden Sie am Ende dieser Seite.

Online-Mitgliedsantrag

Mitgliedschaft als*
Bankverbindung
Anrede*
Ich wurde geworben von (der Werber erhält ein kleines Dankeschön):
Anmerkungen zur Mitgliedschaft*
Was ist die Summe aus 1 und 1?

Hinweis für Ihre Steuererklärung

Die Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte e.V. Würzburg sind wegen Förderung der Kultur nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Würzburg, Steuernummer 257/108/50251 vom 01.08.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Die Zuwendung·des Mitgliedsbeitrags wird nur zur Förderung der Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Sinne des § 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 5 und 6 AO verwendet.

Die Abbuchung bzw. Überweisung des Beitrags wird vom Finanzamt anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheids noch nicht länger als 5. Jahre seit Ausstellung zurückliegt. Hierunter fallen derzeit Abbuchungen bzw. Überweisungen, die bis einschließlich 1.8.2024 ausgeführt werden.